
(Stand 03/2005)
Gilt eine Regelung für beide Firmen gleichermaßen, so werden die Firmen als isales bezeichnet.
A. Allgemeines
- Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der isales Gruppe nachfolgend „isales“ genannt.
- Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil.
- Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen von isales bedürfen der Schriftform.
- isales ist berechtigt, diese AGB zu ändern, indem sie den Kunden im Einzelnen schriftlich über die Änderung informiert. Die Änderungen treten einen Monat nach Mitteilung in Kraft. Erfolgen die Änderungen zu ungunsten des Kunden, kann dieser den Vertrag binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung kündigen. Kündigt der Kunde nicht, wird die Änderung ihm gegenüber mit Ablauf der Monatsfrist wirksam.
- Abgrenzung der isales.business oHG zur isales.service GmbH: Die isales.business oHG vertreibt und verkauft Standardsoftware und andere Produkte und leistet keine Diensleistungen. Die isales.business oHG schließt zudem mit dem Endkunden für Standardprodukte anderer Herrsteller Softwarepflegeverträge und Verträge zur telefonischen Auskunftsbereitschaft (Hotline) ab und leistet auch im Rahmen dieser Verträge. Die isales.service GmbH leistet alle Diensleistungen, z.B. Unternehmensberatung, Installation, Implementierung, Anpassung, Programmierungen usw.. Zudem wird die isales.service GmbH auf Kundenwunsch zu speziell für den Kunden erstellten Anpassungen/Programmierungen Softwarepflegeverträge oder Hotlineverträge anbieten.
B. Angebot und Vertragsschluss
- Angebote von isales sind - insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen - unverbindlich.
- Die ausdrückliche Zusicherung von Eigenschaften bedarf der schriftlichen Bestätigung durch isales.
- Der Umfang der von isales zu erbringenden Leistungen wird allein durch die schriftlichen Verträge festgelegt. Soweit abgeschlossen gelten in nachstehender Reihenfolge die Vertriebspartnervereinbarung gegenüber Dritten, die Einzellizenzbedingungen für Sage Software und anderen Herstellern, der Softwaresupportvertrag und ergänzend diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- isales behält sich durch die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor.
- isales kann von einer Auftragsbestätigung / Lieferung zurücktreten, wenn der Lieferant die Lieferung verweigert oder nachträglich ein Verstoß gegen übergeordnete rechtliche, ethische und moralische erkannt wird.
C. Installation, Schulung und Beratung
- Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation der gelieferten Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch isales, als auch Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung der gelieferten Software, gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert über die isales.service GmbH berechnet bzw. angeboten.
- Sofern isales Schulungs-, Beratungs- oder Installationsleistungen erbringt, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen kundenseitigen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere die erforderlichen Räumlichkeiten und Infrastruktur, Unterlagen und Personal bereitgestellt sind. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nach Satz 1 nicht ordnungsgemäß, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen von isales angemessen. isales kann den durch die Verzögerung verursachten Mehraufwand insbesondere für die verlängerte Bereitstellung des eigenen Personals oder der eigenen Sachmittel in Rechnung stellen. Ansprüche von isales aus § 643 BGB bleiben unberührt.
- Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
D. Leistungsumfang
- isales ist berechtigt, sich zur Erfüllung der von ihr geschuldeten Leistungen der Hilfe Dritter zu bedienen.
- isales ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
- Zu Testzwecken gelieferte Produkte (Hardware, Software, Datenträger, Unterlagen etc.) bleiben Eigentum der isales. Die isales behält sich vor, Software so auszurüsten, dass die Programme, nach Ablauf der vereinbarten Testdauer oder eines Zahlungsverzuges von mehr als 30 Tagen nicht mehr oder nicht mehr voll einsatzfähig sind. Der Kunde kann hieraus keinerlei Ansprüche herleiten.
E. Lieferfrist und Leistungszeiten
- Von isales angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich. Für den Fall, dass der voraussichtliche Liefertermin von isales um mehr als 4 Wochen überschritten wird, ist der Kunde berechtigt, isales eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen.
- Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und aller sonst von isales nicht zu vertretender Hindernisse, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik und Aussperrung bei isales, ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten.
- Zur Ausführung von Dienstleistungen vereinbart die isales.servcie GmbH mit dem Kunden einen kalendermäßigen Termin.
- Warenbestellungen und Lieferungen werden gemäß Auftragsbestätigung per Post durch die isales.business oHG zugesandt und dann auch berechnet. Unabhängig davon, ob der Endkunde oder die isales.service oHG die Produkte auch tatsächlich einsetzt. In dem Monat der Lieferung beginnt auch die etwaige Softwarepflege und telefonische Auskunftsbereitschaft.
- Höhere Gewalt, die die Vertragspartner ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindern, entbinden beide Vertragsparteien bis zum Wegfall der höheren Gewalt an die Erfüllung dieses Vertrages. Der Vertragspartner, bei dem die höhere Gewalt eingetreten ist. Hat den anderen Vertragspartner unverzüglich hiervon zu unterrichte. Die Unmöglichkeit einer genügenden Versorgung mit Roh- und Hilfsstoffen, die Unmöglichkeit der Beschaffung von Transportmitteln, Streiks und Aussperrungen werden einem Fall höherer Gewalt gleichgesetzt.
F. Preise
- Die Preise verstehen sich netto ausschließlich Verpackungs- und Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der aktuellen Preisliste zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Sonstige Lieferungen und Leistungen, für die zum Zeitpunkt ihrer Bestellung kein Preis vereinbart wurde, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet.
- Schulungs- und Installations- und andere Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste durch die isales.service GmbH berechnet.
- isales ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem Fall werden die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.
- Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z. B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen, etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und soweit möglich mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet.
G. Zahlung
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Warenlieferungen ohne Abzug nach spätestens 7 Tagen netto, bei Bankeinzug innerhalb 10 Tagen mit 2% Skonto zu begleichen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist isales berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen, sofern nicht der Kunde einen geringeren Schaden oder isales einen höheren Schaden nachweist.
- Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen bzw. diese mit Forderungen von isales verrechnen. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde, der Verbraucher ist, jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt. Im Übrigen werden die Rechte aus §§ 273, 320 BGB ausgeschlossen, soweit sie nicht unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen betreffen.
- Schuldet der Kunde isales mehrere Zahlungen gleichzeitig, wird - sofern der Kunde keine Tilgungsbestimmung getroffen hat - zunächst die fällige Schuld und unter mehreren fälligen Schulden die jeweils ältere Schuld getilgt.
- Die Vergütung ist nach Abnahme der Arbeiten fällig. Der unternehmerische Auftraggeber hat die vorgenommene Arbeit unverzüglich nach Fertigstellung zu prüfen. Nach Ablauf von drei Werktagen gelten die Leistungen als vollständig abgenommen. Ist der Auftraggeber Verbraucher, so gilt die Leistung innerhalb einer Woche ab Fertigstellung als abgenommen, wenn er auf die Folge seines Schweigens schriftlich hingewiesen worden ist.
H. Annahmeverzug des Kunden
Kommt ein Kunde mit der Annahme bestellter Ware in Verzug, so ist isales nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Verlangt isales Schadensersatz, so beträgt dieser 30 % des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder isales einen höheren Schaden nachweist.
I. Gefahrübergang; Abnahme von Leistungen, Gewährleistung; Nachbesserung bei Dienstleistungen
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme der Leistung bzw. Übergabe der Sache. § 475 Absatz 2 BGB bleibt unberührt.
- Ist der Kunde kein Verbraucher, erfolgen alle Lieferungen auf Kosten und Gefahr des Kunden.
- Von isales.service GmbH auftragsgemäß installierte Produkte kann der Kunde nach Wunsch zu den Stundenverrechnungssätzen gemäß Preisliste gemeinsam mit einem Mitarbeiter der isales.service GmbH unverzüglich testen. Funktionieren die Produkte im Wesentlichen vertragsgerecht oder verzichtet der Kunde auf diverse Testläufe, wird der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären. Dieses erfolgt z. B. auf dem Servicescheinauftrag. Verweigert der Kunde die Abnahme, hat er isales, wenn er Verbraucher ist, unverzüglich, innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Leistung festgestellt wurde, schriftlich zu unterrichten. Unterlässt der Kunde diese Unterrichtung, erlöschen seine Gewährleistungsrechte zwei Monate, nachdem er den Mangel festgestellt hat. Dieses gilt nicht bei Arglist des Auftragnehmers. Für Unternehmer gilt die gesetzliche Regelung § 377 HGB. Bei unwesentlichen Mängeln darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern.
- Die Beweislast für das Vorliegen von Mängeln obliegt dem Auftraggeber § 476 BGB bleibt hiervon unberührt. Daher ist der konkrete Fehler mit genauer Beschreibung in einem Fehlerprotokoll zu melden. Ist diese nicht erfolgt, gilt das Werk als abgenommen.
- Soweit anderweitig keine speziellen Regelungen getroffen sind, haftet isales.business OHG oder die isales.service GmbH bei Mängeln ihrer Software bzw. Dienst- oder Werkleistungen nach Maßgabe der für diese geltenden besonderen Bestimmungen, z.B. den Software- und Lizenzbedingungen.
- Die isales.business OHG oder die isales.service GmbH haftet nicht für Produkte Dritter, die ohne ihre Veranlassung von dem Kunden verwendet worden sind und den Funktionsablauf beeinträchtigen. Ebenso wenig übernimmt die isales die Gewährleistung für von ihr installierte Produkte, wenn sie aufgrund von dritter Seite installierte Hard- und Software oder sonstiger Fremdeinwirkung nicht mehr funktionstüchtig sind.
- Bei schuldhafter Verletzung von Vertragspflichten hat der Kunde die isales.business OHG oder die isales.service GmbH in jedem Fall zunächst zur kostenlosen Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung aufzufordern.
- Für den Fall, dass die isales.business OHG oder die isales.service GmbH aus Gründen, die sie zu vertreten hat, nicht oder nicht vollständig termingerecht ihre Leistungen erbracht hat, darf ihr für die Vertragserfüllung keine kürzere Frist als zwei Wochen gesetzt werden. Die Software – und Lizenzbedingungen der Hersteller der installierten Software bleiben davon unberührt.
- Frühestens nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist tritt Verzug ein.
J. Eigentumsvorbehalt
- isales behält sich das Eigentum an den gelieferten Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Kaufmann, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von isales in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit Vollerwerb des Eigentums an den Programmträgern erwirbt der Kunde die in der Produktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte. Es gelten also die Lizenz- und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Hersteller.
Diese Bedingungen finden sich auf jedem überlassenen Datenträger und sind vom Kunden zur Kenntnis zu nehmen. Sollte der Kunde diese Bedingungen nicht auffinden, so ist die isales unverzüglich, jedoch spätestens 14 Tage nach Installation und Inbetriebnahme davon in Kenntnis zu setzen. Ansonsten gelten diese Bedingungen mit der Installation als angenommen. - Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für isales zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an isales ab. Isales nimmt die Abtretung an.
- Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware beziehungsweise der Weiterlizenzierung der Software entstehenden Forderungen an isales ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen von isales hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben. isales ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden offen zu legen.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist isales berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. isales ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen diese aus dem Veräußerungserlös zu befriedigen.
- Bei einem Rücknahmerecht seitens isales gemäß vorstehendem Absatz ist isales berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern und Behörden den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten.
- Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
K. Umfang der Rechtseinräumung
isales bzw. deren Lieferanten behalten an der gelieferten Software die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte. Die auf dem Programmträger oder der Verpackung angebrachten Schutzrechtshinweise - auch Dritter - sind zu beachten. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an der Software. Im Übrigen richtet sich das Nutzungsrecht des Kunden nach den Lizenzbedingungen für die jeweiligen Produkte und jeweiligen Hersteller.
L. Haftung
- isales haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens isales, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung beruhen, die isales, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
- Bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet isales für Sach- und Vermögensschäden nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Auch dabei ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden unter Einhaltung der nachstehenden Haftungshöchstbeträge begrenzt. Die Haftungshöchstgrenze beträgt 100.000 € (einhunderttausend). Die isales.business oHG ist auch von dieser Haftung befreit, sofern der Schaden auf Umstände beruht, die auch bei größter Sorgfalt nicht vermieden werden und deren Folgen auch bei grö0ßter Sorgfalt nicht abgewendet werden können. Die Versicherungspolice kann jederzeit eingesehen werden.
- Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den vorstehenden Absätzen geregelt ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für unerlaubte Handlungen gemäß §§ 823, 831 BGB; eine etwaige uneingeschränkte Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
- isales haftet nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen - insbesondere Programm- und Datensicherung - hätte verhindern können.
- Die Regelungen dieser Ziffer 12 gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von isales.
- Gemäß der Software- und Lizenzbedingungen ist der Kunde zur Überlassung zwecks Prüfung von Datenmaterial verpflichtet. Eine Prüfung kann notwendig werden, um einen Fehler mit ganz bestimmtem Datenmaterial zu analysieren. isales verpflichtet sich nach Prüfung das Datenmaterial zu vernichten. Dieses gilt auch für Listen oder ähnliches. Die Prüfung ist kostenpflichtig, falls der Fehler durch fehlerhafte oder unvollständige Eingaben verursacht wurde oder die Datenbank bzw. Datensätze beschädigt sind, also die Software keinen Fehler aufweist. Solche Beschädigungen können beispielsweise in jedem EDV unterstützten System, z.B. durch Computer-Viren oder Programmabstürze verursacht werden.
M. Schutzrechte Dritter
Der Kunde verpflichtet sich, isales von Schutzrechtsberührungen Dritter hinsichtlich der gelieferten Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen und isales auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. isales ist berechtigt, aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendige Softwareänderrungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.
N. Abtretbarkeit von Ansprüchen
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit isales geschlossene Verträge als Ganzes oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit isales geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von isales ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
O. Gerichtsstand
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980).
- Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von isales ist Krefeld.
- Falls der Kunde im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Krefeld vereinbart.
P. Schlussbestimmungen
Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

